Medizinischer Tauglichkeitsnachweis
Du möchtest einen Bootsführerschein machen? Dann kommst Du am ärztlichen Attest nicht vorbei! Denn ähnlich wie beim Autoführerschein musst du eine kleine Untersuchung machen, wobei dein Seh- und Hörvermögen sowie dein allgemeiner Gesundheitszustand geprüft wird. Darum erfährst Du in diesem Artikel alles rund um den medizinischen Tauglichkeitsnachweis.
Inhalt
Was wird für die medizinische Tauglichkeit untersucht?
Die medizinische Tauglichkeitsuntersuchung ist für die beiden Sportbootführerscheine (SBF See & Binnen) und das Bodenseeschifferpatent vorgeschrieben. Die Untersuchung an sich dauert nicht lange und ist i.d.R. in maximal 15 bis 20 Minuten erledigt. Die Untersuchung besteht aus 3 Teilen:
Allgemeiner Gesundheitszustand (Tauglichkeit)
Sehvermögen (Sehschärfe & Farbunterscheidungsvermögen)
Hörvermögen
Allgemeiner Gesundheitszustand
Beim allgemeinen Gesundheits-Check untersucht ein Arzt deine generelle medizinische Tauglichkeit. Hierbei wird untersucht, ob du Krankheiten oder körperliche Einschränkungen hast, die dich daran hindern könnten, ein Sportboot zu führen. Hierunter fallen z.B. Epilepsie, Bewusstseinsstörungen oder Suchtprobleme.
Eine vollständige Liste aller Gesundheitsprobleme, die zu einer Einschränkung der Tauglichkeit führen können, findest du in den Medizinischen Tauglichkeitskriterien gemäß der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) vom 01. Januar 2023.
Sehvermögen
Dein Sehvermögen kannst du bei einem Arzt oder bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (z.B. Optiker) durchführen – die meisten größeren Optiker Betriebe bieten auch gleichzeitig einen Hörtest mit an. Dein Sehvermögen wird anhand von 2 Kriterien beurteilt.
Sehstärke
Du musst in einem bestimmten Abstand auf einer Sehprobentafel die Lücken in schrittweise kleiner werdende Landolt-Ringen erkennen (DIN 58220). Der Arzt zeigt dir also eine Sehprobentafel mit Landolt-Ringen und du musst erkennen in welche Richtung die Lücke des Rings zeigt. Je kleiner die Ringe sind, die du noch erkennst, umso besser ist deine Sehschärfe.
Für den Bootsführerschein muss die Sehschärfe auf beiden Augen gemeinsam oder auf dem besseren Auge (mit oder ohne Sehhilfe) größer oder gleich 0,8 sein. Einäugiges Sehen ist also erlaubt, wenn das funktionsfähige Auge eine normale Beweglichkeit aufweist.
Farbunterscheidungsvermögen / Rot-Grün Schwäche
Für die Überprüfung des Farbunterscheidungsvermögens werden dir 24 sogenannte Ishihara-Farbtafeln vorgelegt. Das sind Abbildungen mit rot-roten, grün-grünen und rot-grünen Mosaiken, in denen Du eine Zahl oder einen Buchstaben erkennen musst. Bei 24 Tafeln darfst Du maximal 2 Fehler machen, um den Test noch zu bestehen.
Falls eine Rot-Grün-Schwäche festgestellt wird entscheidet der Arzt, ob er die Einschränkungen für so gravierend hält, dass er die medizinische Tauglichkeit verweigert. Filtergläser sind hierbei als Sehhilfe nicht erlaubt, die Sehschwäche darf aber in einem gewissen Rahmen sein.
Hörvermögen
Du musst gesprochene Sprache in gewöhnlicher Lautstärke (mit oder ohne Hörhilfe) aus einer Entfernung von 3 Metern mit einem Ohr und aus 5 Metern Entfernung mit beiden Ohren verstehen können. Den Hörtest kannst Du bei einem Arzt oder einem Hörgeräteakustiker machen.
Kann ich den Bootsführerschein mit Brille oder Hörhilfe machen?
Wie wir oben beschrieben haben, ist es kein Problem einen Bootsführerschein mit Brille und/oder Hörgerät zu machen, denn medizinischen Tauglichkeitsnachweis bekommt man auch mit diesen Hilfen ausgestellt.
Auf dem Bootsführerschein steht ein entsprechender Vermerk, der auf die Brillentragepflicht oder ein Hörgerät hinweist. Wenn Du also auf eine Sehhilfe oder Hörgerät angewiesen bist, musst Du diese auch auf dem Wasser tragen. Zudem ist vorgeschrieben, dass Du an Bord immer eine Ersatzbrille bereit halten musst, falls du die Erstbrille irgendwie verlierst.
Formular "Medizinischer Tauglichkeitsnachweis"
Für den medizinischen Tauglichkeitsnachweis gibt es einen Vordruck, auf dem die Untersuchungsergebnisse festgestellt und von einem Arzt unterzeichnet und gestempelt werden. Nach der Ausstellung ist der medizinische Tauglichkeitsnachweis 12 Monate gültig. Das Formular ist identisch für den SBF See, SBF Binnen und das Bodenseeschifferpatent.
Wenn Du deinen Bootsführerschein online bei uns machst, bekommst Du das Formular mit deiner Anmeldung direkt zugeschickt und Du findest Du das Formular jederzeit in deinem Kundenkonto. Alternativ kannst du es beim DSV oder DMYV herunterladen.
Bitte achte darauf das zweiseitige Dokument doppelseitig, auf einem Blatt auszudrucken. Wenn Du die Seiten auf getrennten Blättern ausdruckst, müssen unbedingt beide Blätter vom Arzt unterzeichnet und gestempelt werden, da sonst die Prüfungsausschüsse möglicherweise den medizinischen Tauglichkeitsnachweis nicht anerkennen.
Wo kann ich die Tauglichkeitsuntersuchung durchführen lassen?
Wenn Du oben richtig mitgelesen hast, ist dir bestimmt schon aufgefallen, dass du die Untersuchungen bei verschiedenen Stellen durchführen lassen kannst. Es gibt zwei Möglichkeiten für die Durchführung der Untersuchung.
Erstens kann die Untersuchung komplett beim (Haus-)Arzt erfolgen, sofern der Arzt die oben beschriebenen Tests durchführen kann. Bei dieser Variante werden auf der Rückseite des ärztlichen Zeugnisses die Felder “Angaben zur Sehteststelle” und “Angaben zum Hörgeräteakustikbetrieb” mit “Nein” angekreuzt.
Alternativ kannst Du einen Hör- und Sehtest bei einem Optiker bzw. Hörgeräteakustiker durchführen lassen. Die meisten großen Optiker-Betriebe bieten sowohl Hör- als auch Sehtests kostenlos an. Der Optiker-Betrieb füllt dann das Formular aus, aber Du musst dann noch zu einem Arzt, der dann den medizinischen Tauglichkeitsnachweis mit Unterschrift und Stempel bestätigt.
Was kostet der Tauglichkeitsnachweis und wie lange gilt er?
Die Kosten betragen je nach Region und Arzt rund 25€ bis 50€. Am besten informierst Du dich vorab bei dem entsprechenden Arzt über die anfallenden Kosten. Wenn Du alternativ erst zu einem Augenoptiker und/oder einem Hörgeräteakustiker gehst sparst Du zwar ein paar Euro, hast aber deutlich mehr Aufwand.
Der medizinische Tauglichkeitsnachweis ist ab Ausstellungszeitpunkt 12 Monate lang gültig. Du musst also ab Ausstellungszeitpunkt innerhalb eines Jahres deine Prüfung für den Sportbootführerschein oder das Bodenseeschifferpatent ablegen, weil das Attest danach abläuft.
Worauf muss ich bei meinen Untersuchungstermin achten?
Damit beim medizinischen Tauglichkeitsnachweis für die Prüfungsanmeldung nichts schief läuft achte bitte auf folgendes:
- Verwende den richtigen Vordruck (Formular medizinischer Tauglichkeitsnachweis) und trage schon mal deinen Namen, Geburtsdatum und -ort ein
- Achte auf das ordnungsgemäße Ausstellen durch den Optiker-Betrieb bzw. den Arzt (Stempel und Unterschrift)
- Drucke das Formular doppelseitig aus; wenn du es auf 2 Seiten ausdruckst, müssen beiden Seiten vom Arzt unterschrieben und gestempelt werden
- Nimm deinen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und ggf. deine Seh- und/oder Hörhilfe mit zur Untersuchung
- Verschicke den medizinischen Tauglichkeitsnachweis zusammen mit den anderen Unterlagen zur Prüfungsanmeldung an den Prüfungsausschuss
Da du jetzt alles wichtige zum medizinischen Tauglichkeitsnachweis weißt kann ja nichts mehr schiefgehen!