Seefunk Mobiler Funkverkehr zwischen Schiffen (Seefunkstellen) und zwischen Schiffen und Küstenfunkstellen (Häfen, Verkehrszentralen, Schleusen, Brücken usw). Seefunk wird auf UKW, GW, KW und über Inmarsat betrieben. Die Teilnahme am Seefunk ist nur mit einem Seefunkgerät gestattet, das von der Bundesnetzagentur, Niederlassung Hamburg, zugelassen wurde. Die Betriebsgenehmigung erlischt beim Verkauf des Schiffes und muss dann neu beantragt werden. Der Schiffsführer muss – auch auf Sportbooten – ein Seefunkzeugnis besitzen, das zum Betrieb der an Bord befindlichen Funkanlage berechtigt.
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