Neues zum Bootsführerschein in 2023

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Im Jahr 2023 gibt es einige Änderungen rund um den Sportbootführerschein sowie das Bodenseeschifferpatent. In diesem Artikel haben wir das Wichtigste für dich zusammengefasst.

Inhalt

Führerscheinpflicht für Sportboote mit Elektromotor > 7,5 kW (10,2PS)

Die Hersteller von Bootsmotoren reagieren auf die steigende Nachfrage nach alternativen Antrieben und setzen vermehrt auf Elektroantriebe. Diese bieten gegenüber herkömmlichen Benzin- und Dieselmotoren mehrere Vorteile. Sie sind leiser, umweltfreundlicher, weniger wartungsintensiv und effizienter.

Darüber hinaus haben sie technisch bedingt eine andere Leistungscharakteristik: Elektromotoren haben sofortiges Drehmoment und können kurzfristig höhere Leistungen als die in den Zulassungsdokumenten angegebene Dauerleistung erbringen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber reagiert und die Führerscheinvorschriften für Sportboote mit Elektromotor geändert.

Seit dem 1. Januar 2023 sind Sportboote mit Elektroantrieb, die eine Antriebsleistung von mehr als 7,5 kW (10,2 PS) in der Betriebsart S 1 (Dauerbetrieb) haben, führerscheinpflichtig. Im Vergleich dazu können Sportboote mit Verbrennungsmotor bis 11,03 kW (15 PS) führerscheinfrei gefahren werden. Die Sportbootführerscheinverordnung, in der die Sportbootführerscheinregelung für die Binnenschifffahrtsstraßen geregelt sind, ist entsprechend geändert worden.

Elektroantrieb Bootsführerschein

Führerscheinpflicht auf dem Rhein angepasst

Als eine der verkehrsreichsten und herausforderndsten Binnenschifffahrtsstraßen Deutschlands galten auf dem Rhein bisher strengere Führerscheinregelungen als auf anderen Binnengewässern. Bislang galt auf dem Rhein für Boote ab 3,68 kW / 5 PS Motorleistung die Pflicht für einen Sportbootführerschein (SBF) Binnen unter Motor und man durfte Boote bis zu einer maximalen Länge von weniger als 15 Metern führen. Für das Führen von Sportbooten mit einer Länge von 15m bis weniger als 25m war das Sportpatent verpflichtend vorgeschrieben.

Zum 01. April 2023 wurden die Regeln nach einem Beschluss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) gelockert und an die allgemeine SBF Binnen Regelung angepasst. Seit dem 01. April 2023 muss der SBF Binnen erst ab einer Motorleistung von 11,03 kW / 15 PS bei Verbrennungsmotoren und 7,5 kW / 10,2 PS bei Elektromotoren in der Betriebsart S 1 (Dauerbetrieb) vorgewiesen werden und die maximale Länge für Boote, die man führen darf, liegt nun bei bis zu weniger als 20 Metern. Dementsprechend benötigt man nun auf dem Rhein das Sportpatent zum Führen von Booten mit einer Länge von 20 bis weniger als 25 Metern.

Neue Führerscheinregelung Rhein

Die Patentpflicht auf dem Rhein wurde in Artikel 11.01 der Schifffahrtspersonalverordnung Rhein angepasst. Die Sportbootführerscheinverordnung, in der die Sportbootführerscheinregelung für die Binnenschifffahrtsstraßen geregelt sind, wurde durch Artikel 7 der Ersten Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts vom 05. April 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 105) angepasst.

Bis zum 31. Juli 2023 wird sich in der SBF Binnen Theorieprüfung noch auf die alte Führerscheinregelung bezogen. Ab 01.08.2023 gelten dann angepasste Prüfungsfragen – siehe hierzu auch Punkt 3 unseres Blog Beitrags. Wenn Du dich mit unserem Onlinekurs auf den Sportbootführerschein vorbereitest, ist das ganze aber kein Problem, da wir rechtzeitig die angepassten Prüfungsfragen im Onlinekurs freischalten.

Anpassung des Fragenkatalogs für die SBF Prüfungen zum 01.08.2023

Die Fragen- und Antworten-Kataloge für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (SBF Binnen) und den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See) werden mit Wirkung zum 01.08.2023 angepasst.

Seit der letzten Anpassung der Fragen- und Antworten-Kataloge vom 25. April 2017 haben sich einige Änderungen der Rahmenbedingungen vollzogen, wodurch auch Anpassungen der offiziellen Prüfungsfragen notwendig sind. Unter anderem gab es Änderungen der Führerscheinscheinregelung und auch die Organisationsstruktur von behördlicher Seite hat sich geändert.

Für den SBF Binnen werden 8 Fragen/Antworten geändert und für den SBF See 20 Fragen/Antworten. Alle Änderungen können auszugsweise dem Verkehrsblatt (VkBl.) entnommen werden. Dank der Vorbereitung auf den Sportbootführerschein mit unserem Onlinekurs musst Du dir hierüber aber keine Gedanken machen, da wir rechtzeitig die angepassten Prüfungsfragen im Onlinekurs freischalten.

Bootsführerschein Prüfung Anpassung Fragenkatalog

Neue Prüfungsfragen fürs Bodenseeschifferpatent seit 01. Mai 2023

Seit dem 01. Mai 2023 gibt es einen neuen Fragenkatalog für die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent (BSP). Vorausgegangen war eine Änderung der Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) zum 01. April 2022, da sich seit der letzten Aktualisierung im Jahr 2013 sowohl die Technik als auch Trends im Wassersport weiter-entwickelt haben. Folglich wurden zum 01. Mai 2023 die Prüfungsfragen an die überarbeitete BSO angeglichen und es wurden neue Fragen hinzugefügt, sodass der Fragenkatalog nun insgesamt 519 Fragen umfasst.

Bodenseeschifferpatent neue Prüfungsfragen

Änderungen der Bodenseeschifffahrtsordnung

Alle Änderungen der BSO findest Du hier und die komplette BSO ist hier aufgeführt. Wichtige Änderungen der BSO zum 01. April 2022 sind u.a.:

  • Stand-Up-Paddling (SUP) wurde in die BSO aufgenommen und ist in den Vorfahrtsregeln auf Ebene der Ruderboote integriert
  • Ausnahmen von der allgemeinen Kennzeichnungspflicht wie z.B. Segelsurfbretter und Stand-Up-Paddles müssen Name und Anschrift des Eigentümers tragen (< 2,5m ohne Motor keinerlei Kennzeichnung)
  • Die Anforderungen an die Sichtweite von Lichtern auf Booten wurden an die internationalen Regelungen (KVR) angepasst. Vorhandene Lichter müssen bei Defekt durch neue (entsprechende) Lichter ersetzt werden
  • Das Fahren mit Aqua-Scootern, Jet-Ski, motorisierten Wasserski o.ä. ist explizit verboten

Neuer Fragenkatalog für das BSP

Der neue Fragenkatalog für das BSP zum 01. Mai 2023 greift die Änderungen der BSO auf. Fragen zu folgenden Themen wurden u.a. ergänzt:

  • Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Lithium-Ionen-Akkus für E-Motoren (Stichwort Warnzeichen W102)
  • Mindestsichtweite für Lichter
  • Fragen zu Tauchregeln in der Nähe von Hafeneinfahrten, Lande-stellen der Fahrgastschifffahrt und markiertem Fahrwasser
  • Schifffahrtszeichen hinsichtlich Badeverbot, Segelverbot, 2 Meter Wasserlinie
  • Rettungsmittel: Wartung von Automatikwesten, Mindestauftrieb von Rettungsmitteln, etc.
  • Mitführen von Feuerlöschern und Wartungsfrist Flüssiggasanlagen
  • Ausweichpflicht von Stand-Up-Paddlern

Wenn Du daran interessiert bist das Bodenseeschifferpatent online zu machen bist Du bei uns richtig! Wir werden bald einen neuen Onlinekurs zum BSP herausbringen, in dem selbstverständlich die neuen Regelungen und Prüfungsfragen enthalten sind.

Wechsel von Verbänden (DSV/DMYV) für Teilprüfungen möglich

In Deutschland führen zwei Verbände die Prüfungen für die Sportbootführerscheine (SBF) durch: Der Deutsche Segler Verband (DSV) und der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) haben hierfür regionale Prüfungsausschüsse (PA) (DSV/DMYV) in ganz Deutschland, bei denen die Prüfungen abgenommen werden. Bisher musste man beide Prüfungsteile (Theorie und Praxis) bei einem der beiden Verbände ablegen und konnte nicht zwischen den Verbänden wechseln. Es war nur möglich innerhalb eines Verbands zwischen den PA zu wechseln.

Wechsel zwischen DSV und DMYV

Seit dem 01. Januar 2023 ist es möglich, die Teilprüfungen bei zwei PA abzulegen, die nicht vom gleichen Verband (DSV/DMYV) sind. Diese Änderung ist also für all diejenigen interessant, die die praktische Prüfung und die theoretische Prüfung an verschiedenen Orten ablegen wollen.

Wenn du dich z.B. mit einem Onlinekurs auf den Bootsführerschein vorbereitest, kannst Du z.B. die Theorieprüfung bei einem PA in deiner Nähe durchführen und die Praxis dann ganz entspannt in deinem Urlaub ablegen. Weiterhin gilt aber die Regelung, dass man beide Teilprüfungen innerhalb von 12 Monaten ablegen muss.

Die Kosten für einen Wechsel zwischen den Prüfungsausschüssen der beiden Verbände sind nicht hoch: Du musst die SBF-Zulassungsgebühr i.H.v. ca. 25€ erneut zahlen und eine zusätzliche “Auslagenpauschale” i.H.v. ca. 10€ für das Versenden der Prüfungsmappe zwischen den Verbänden.

Neues Layout für den Sportbootführerschein (SBF)

Zum 01. Januar 2018 löste der SBF im Scheckkartenformat die alten Führerscheindokumente „SBF Binnen“ und „SBF See“ ab. Auf dem Sportbootführerschein (Scheckkarte) sind seitdem die jeweiligen GeltungsbereicheBinnenschifffahrtsstraßen“ und/oder „Seeschifffahrtsstraßen“ sowie die Antriebsarten „Antriebsmaschine“ und/oder „Segel“ dokumentiert.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für den 2018 eingeführten Sportbootführerschein im Scheckkartenformat ein neues Layout ohne Unterschrift. Ein Umtausch der bisherigen Scheckkarten ist nicht erforderlich, da das neue Layout nur Sportbootführerscheine betrifft, die ab dem 1. Januar 2023 ausgestellt wurden.

Leider ist es weiterhin nicht möglich zusätzliche Befähigungsnachweise wie z.B. einen Fachkundenachweis oder ein Funkzeugnis (z.B. UBI und/oder SRC) auf der Scheckkarte einzutragen. Für diese Befähigungsnachweise werden weiterhin zusätzliche Zertifikate auf Papier ausgestellt.

Sportbootführerschein Alt vs. Neu

Medizinischer Tauglichkeitsnachweis

Wenn Du einen Sportbootführerschein (SBF) machen möchtest, egal ob online oder vor Ort, musst Du bei der Anmeldung zur SBF Prüfung deine medizinische Tauglichkeit mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Medizinische Tauglichkeit bedeutet hierbei, dass Du über eine ausreichende Sehstärke, eine ausreichende Hörfähigkeit und einen ausreichenden allgemeinen Gesundheitszustand verfügst.

Seit dem 01. Januar 2023 gibt es für die Untersuchung ein neues Formular, welches von einem Arzt unterschrieben und gestempelt werden muss. Wenn Du deinen Bootsführerschein online bei uns machst, hast du alle relevanten Dokumente wie z.B. das Formular für den medizinischen Tauglichkeitsnachweis, gesammelt in deinem Dashboard zum Ausdrucken.

Medizinischer Tauglichkeitsnachweis

Allgemeiner Gesundheitszustand

Man darf nicht unter Krankheiten leiden, die das Führen eines Bootes verhindern. Dazu zählen z. B. Anfallsleiden, Bewusstseinsstörungen oder Suchtkrankheiten. Seit 2023 gibt es eine Auflistung der medizinischen Tauglichkeitskriterien, an der sie sich Ärzte bei der Untersuchung orientieren können.

Sehvermögen

Musste man bisher auf beiden Augen unbeschränkt sehen können, muss die Sehstärke mit beiden Augen gemeinsam mit oder ohne Sehhilfe nun mindestens 0,8 betragen. Folglich kann man den SBF auch erlangen, wenn man nur auf einem Auge sieht, solange das sehende Auge eine Sehstärke von 0,8 hat – mit oder ohne Brille/Kontaktlinsen.

Die Anforderungen an das Farbunterscheidungsvermögen sind unverändert und werden mit 24 Ishihara-Farbtafeln getestet.

Hörvermögen

Die Anforderungen an das Hörvermögen sind unverändert: man muss gesprochene Sprache in gewöhnlicher Lautstärke aus 3 bzw. 5 Metern Entfernung verstehen können, wobei eine Hörhilfe erlaubt ist.

Wenn Du mehr rund um den medizinischen Tauglichkeitsnachweis erfahren möchtest sieh dir am besten unseren Blog Beitrag hierzu an.

Führungszeugnis Belegart N ausreichend

Als Volljähriger musst Du deine Zuverlässigkeit nachweisen, um dich erfolgreich zur Bootsführerschein-Prüfung anzumelden. Hierzu musst Du deiner Prüfungsanmeldung entweder eine Kopie deines Kfz-Führerscheins oder eines Führungszeugnisses beilegen.

Bisher war hierfür ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) notwendig. Seit 01. Januar 2023 genügt ein Führungszeugnis für persönliche Zwecke (Belegart N).

Dieses Führungszeugnis ist weniger umfangreich und es kann bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz angefordert werden. Die Beantragung kostet 13 Euro und das Ausstellen dauert i.d.R. 1 bis 2 Wochen.

Führungszeugnis

Bundesportal für elektronische Prüfungsanmeldung

Seit 2022 ist bei beiden Verbänden (DSV/DMYV) die Prüfungsanmeldung online möglich. Auf den Seiten der einzelnen Prüfungsausschüsse kann man das Formular “Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Ausstellung des Sportbootführerscheins” (DSV/DMYV) online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben, zusammen mit den anderen Unterlagen, an den zuständigen Prüfungsausschuss versenden.

Online Prüfungsanmeldung

Aktuell arbeiten beide Verbände an einer einheitlichen digitalen Prüfungsanmeldung über das Bundesportal. Das bedeutet, für beide Verbände soll man eine  papierlose Prüfungsanmeldung machen können.

Hierfür wird ein BundID Konto benötigt. Weitere Unterlagen wie den medizinischen Tauglichkeitsnachweis kann man dann online hochladenEine Umsetzung wird vermutlich erst Anfang 2024 stattfinden.

Online für den Bootsführerschein lernen

Online für den Bootsführerschein lernen kannst du bereits heute problemlos mit unseren Onlinekursen. Alle Änderungen sind dort rechtzeitig verfügbar und aktualisiert. Wir begleiten dich von der Anmeldung bis zur bestandenen Führerscheinprüfung bei einer unser 100+ Partnerfahrschulen mit Standorten in ganz Deutschland. Über alle Neuigkeiten erfährst Du über Social Media und unseren Blog!