Boot- und Jetski-Anmeldung: Was gibt es bei der Registrierung zu beachten?

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Jetski und Boot Anmeldung: So geht’s

Wer liebt ihn nicht: Papierkram. Egal wie sehr du dich über dein neues Sportboot oder deinen Jetski freust, bevor du damit aufs Wasser darfst, steht die Registrierung an. Sonst drohen hohe Bußgelder, außerdem lässt es sich mit einem angemeldeten Fahrzeug deutlich leichter reisen und im Hafen anlegen. 

Ab wann du ein Boot oder Jetski anmelden musst, welche Registrierungsmöglichkeiten es in Deutschland und im Ausland gibt und welche Unterschiede du bei der Jetski und Boot Anmeldung beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.

Gesetzliche Anforderungen bei der Boots- und Jetski-Anmeldung

Muss mein Boot überhaupt angemeldet werden? Wenn ja, wo muss ich es melden? Wir haben dir die gesetzlichen Anforderungen für die Jetski und Boot Anmeldung zusammengefasst.

Kennzeichenpflicht für Boote und Jetskis

Für Kleinfahrzeuge gilt auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen eine Kennzeichnungspflicht. Dazu wird bei der Anmeldung ein Kennzeichenausweis ausgestellt, der an Bord mitzuführen ist. Außerdem muss das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern an beiden Bug- und Heckseiten angebracht werden – Natürlich in gut lesbarer Farbe. Ausgenommen von der Kennzeichenpflicht auf Binnenschifffahrtsstraßen sind nur mit Muskelkraft betriebene Boote, Segelboote bis zu 5,50 m Länge, Motorboote mit weniger als 2,21 kW Motorleistung und andere Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht zu den Kleinfahrzeugen zählen, wie etwa Fähren und Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen. 

Vor den deutschen Küsten ist für private Boote unter 15 Meter Länge keine Anmeldung nötig. Es reicht, den Bootsnamen und den Heimathafen zu kennzeichnen. Private Boote über 15 Meter Länge sowie Miet- und Charterboote müssen dagegen ins Schifffahrtsregister eingetragen werden. Sie erhalten ein Schiffszertifikat und ein Unterscheidungssignal, das im Funkverkehr als Rufzeichen dient. 

 

Eintragung ins Schiffsregister: Ja oder Nein?

Für jedes führerscheinpflichtige Sportboot gilt eine Kennzeichenpflicht. Eine Eintragung ins Schiffsregister – das “Grundbuch der Schiffe”- ist dagegen nicht unbedingt notwendig. Wann der Eintrag verpflichtend ist, hängt davon ab, ob es sich um ein See- oder ein Binnenfahrzeug handelt. 

Für Binnenfahrzeuge ist ab einer Wasserverdrängung von 10 m³ (ca. 10 Tonnen Gewicht) eine Eintragung ins Binnenschiffsregister beim lokalen Amtsgericht notwendigDu erhältst dann einen Schiffsbrief, der an Bord mitzuführen ist.  Ein kleineres Sportboot kannst du freiwillig ins Binnenschiffsregister eintragen lassen, musst du aber nicht.

Das Gegenstück zum Schiffsbrief für Binnenfahrzeuge ist das Schiffszertifikat für Seefahrzeuge, das man bei einer Eintragung ins Seeschiffsregister beim Amtsgericht erhält. Die Eintragung ist für Seefahrzeuge über 15 Meter und alle gewerblichen Boote, die auf See fahren, Pflicht. Bei Reisen ins Ausland kann eine Registrierung allerdings auch für Boote unter 15 Meter vorgeschrieben sein oder die Einreise zumindest erleichtern. Aus diesem Grund lassen einige Bootsbesitzer auch Boote unter 15 Meter freiwillig ins Seeschiffregister eintragen. Neben dem vom Amtsgericht amtlichen Schiffszertifikat funktioniert in diesen Fällen auch der Internationale Bootsschein (IBS). Dieser Schein wird vom DSV, vom DMYV und vom ADAC ausgestellt und ist europaweit amtlich anerkannt. Die IBS-Nummer ist zugleich das Bootskennzeichen. Bei Reisen ins Ausland darf der IBS allerdings nicht älter als 2 Jahre sein.  

Vermietungskennzeichen für Boote und Jetskis

Wenn du dein Sportboot oder dein Jetski vermieten möchtest, musst du beim zuständigen Wassersstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) zusätzlich ein Bootszeugnis beantragen.

Dabei ist das WSA zuständig, in dessen Amtsbereich dein Sportboot seinen Liegeplatz hat bzw. wo sich deine Betriebsstätte befindet. Das Bootszeugnis wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt und muss dann erneuert werden.

Schritt für Schritt Anleitung zur Jetski- und Boot-Anmeldung

Wir gehen Schritt für Schritt durch, wie die Jetski und Boot Anmeldung in Deutschland funktioniert. Im Grunde ist der Ablauf bei beiden Fahrzeugen genau gleich. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Jetskis nur beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) angemeldet werden können, nicht beim DMYV, DSV oder ADAC

Schritt 1: Welchen Schein brauche ich?

Je nachdem, wo du dein Boot registrierst, bekommst du unterschiedliche Bootsdokumente ausgestellt. Man unterscheidet zwischen amtlichen und amtlich anerkannten Bootsdokumenten: 

Amtliche Bootsdokumente: 

  • Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen
  • Schiffsbrief (Binnen): erst ab 10 Tonnen Gewicht Pflicht
  • Schiffszertifikat (See): erst ab 15 Meter Länge Pflicht

Amtlich anerkannte Bootsdokumente:

  • Internationaler Bootsschein (IBS)

Welches Dokument du benötigst, hängt von der Größe und Art deines Bootes ab. Für Boote unter 15 Meter ist es grundsätzlich egal, ob du einen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen, einen Schiffsbrief bzw. -zertifikat oder einen IBS hast. Ein registriertes Binnenfahrzeug darf mit seinen Bootspapieren auch auf See fahren, ein registriertes Seefahrzeug umgekehrt auch auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Für Jetskis sind ausschließlich amtliche Bootsdokumente zulässig, amtlich anerkannte nicht! 

 

Schritt 2: Bei welchen Behörden und Ämtern kann ich mein Fahrzeug anmelden?

Ob du dein Boot beim WSA, beim DMYV, beim DSV oder beim ADAC anmeldest, steht dir frei. Die Ausnahme sind Jetskis: Diese benötigen ein amtliches Kennzeichen vom WSA.

Schritt 3: Notwendige Dokumente beschaffen

Um ein Boot oder ein Jetski anzumelden, brauchst du folgende Unterlagen: 

  • Den Kaufvertrag des Fahrzeugs: Den solltest du auch bei deinen Bootspapieren an Bord mitführen.
  • Die technischen Daten des Fahrzeugs

Einen Identitätsnachweis wie deinen Personalausweis oder Reisepass

Schritt 4: Anmeldeformular ausfüllen

Wenn du alle notwendigen Dokumente beisammen hast, füllst du einfach ein entsprechendes Formular bei der Behörde aus. 

Darüber hinaus kannst du die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichen bei deinem zuständigen WSA oder bei deiner örtlichen Bezirksregierung beantragen.

Für die Jetski und Boot Anmeldung kann eine Gebühr anfallen, die von der Größe und dem Typ deines Fahrzeugs abhängt. Für den IBS kannst du mit ca. 30€ rechnen, für ein amtliches Kleinfahrzeugskennzeichen auch mit etwa 20-30€. 

Die Kosten für die Eintragung ins Schiffsregister sind vom Wert des Bootes abhängig. 

Schritt 5: Bearbeitung und Wartezeit

Wie üblich bei deutschen Behörden und Ämtern dauert die Bearbeitung deines Antrags eine Weile. Üblicherweise musst du 2 bis 4 Wochen warten, bis du dein Kennzeichen erhältst. 

Spezifische Regelungen für Jetskis

Wir haben bereits erwähnt, dass für Jetskis, anders als für Boote, ausschließlich die amtlichen Bootsdokumente zulässig sind. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Sonderregelungen für Jetskis. 

Ähnlich wie Motorboote sind sie auf den meisten Seen aus Umweltschutzgründen verboten. Doch auch auf normalen Schifffahrtsstraßen ist das Fahren der Wassermotorräder fast überall in Deutschland verboten. Reine Geradeauskurse, um von A nach B zu kommen, sind erlaubt, doch dafür hat man den Jetski ja normalerweise nicht. Das Wassermotorrad voll auszufahren, Vollgas zu geben auch Figuren zu fahren ist nur in speziell freigegebenen Bereichen möglich. Die Jetski-Strecken in Deutschland findest du in dieser Liste.

Welche Versicherung brauche ich für die Registrierung von Boot und Jetski?

In Deutschland ist eine Bootshaftplichtversicherung zumindest im Wassersport keine Pflicht. Das heißt, dass du dein Boot oder Jetski auch ohne Versicherung anmelden kannst. Sinnvoll ist die Haftpflicht- oder sogar eine Kaskoversicherung aber natürlich trotzdem, um im Schadensfall nicht alle Kosten selbst tragen zu müssen. 

Im Gegensatz zu Deutschland besteht im Ausland häufig eine Versicherungspflicht, beispielsweise in Spanien, Italien und der Schweiz. Hier gilt aber nicht jede beliebige Versicherung, sondern nur Versicherungen mit einer entsprechenden Auslandsbestätigung. 

Die Höhe der Versicherung hängt vom Fahrzeugtyp, dem Baujahr, dem Wert, dem Zubehör und natürlich der Nutzung ab. Außerdem ist entscheidend, welche Schäden die Versicherung abdeckt. 

Zum typischen Umfang einer Bootshaftpflicht gehören Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die du durch die Nutzung des Bootes oder des Jetskis verursachst: Zum Beispiel, wenn du beim Anlegen ein anderes Boot beschädigst. In der Versicherungspolice sind die abgedeckten Situationen und Schadensfälle explizit genannt. 

Selbstverschuldete Schäden am eigenen Boot, wie Kentern, Motorschaden und Mastbruch, werden in der Regel von der Haftpflicht nicht abgedeckt. Um dich dahingehend abzusichern, brauchst du eine Bootskaskoversicherung. 

Manchmal kann auch eine zusätzliche Bootsrechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Kommt es in Zusammenhang mit deinem Boot zu einem Rechtsstreit, zum Beispiel nach einem Schadensfall, übernimmt die alle anfallenden Rechtskosten. 

Vorgehensweise bei Besitzerwechsel oder Änderungen am Fahrzeug

Was passiert, wenn du dein Boot verkaufst und es auf den neuen Besitzer angemeldet werden soll? Oder wenn sich etwas am Fahrzeug und deinen persönlichen Daten ändert?

Bootsabmeldung bei Besitzerwechsel

Grundsätzlich machst du jede Ab- oder Ummeldung immer bei der Behörde, bei der du dein Boot oder Jetski ursprünglich registriert hast. Dazu schickst du einen formlosen Abmeldungsantrag (ein kurzer Satz reicht) und deinen Kennzeichenausweis im Original entsprechend an den ADAC, den DSV, den DMYV oder dein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zurück. Das Boot wird dann automatisch abgemeldet. 

Möchte der neue Besitzer das Kennzeichen behalten, kann er es bei derselben Behörde unter Vorlage des Kaufvertrags beantragen. Allerdings sollte seit der Abmeldung nicht zu viel Zeit vergangen sein, weil das Kennzeichen sonst unter Umständen nicht mehr verfügbar ist. 

Die Abmeldung ist immer kostenlos, es kann aber eine kleine Gebühr anfallen, wenn man sich eine Abmeldebestätigung ausstellen lässt. 

Änderungen am Boot oder der persönlichen Daten

Änderst du durch Heirat oder Umzug deinen Namen oder deine Anschrift oder nimmst technische Veränderungen wie einen Motorwechsel an deinem Fahrzeug vor, musst du die Änderungen unverzüglich melden. Dazu füllst du ein Formular bei deiner Behörde aus und legst deinen Kennzeichenausweis vor. Für die Eintragung der Änderungen zahlst du wahrscheinlich eine Gebühr zwischen 15€ und 20€.

Mögliche Bußgelder durch nicht gemeldete Änderungen

Werden Datenänderungen nicht eingetragen, verliert der Kennzeichenausweis seine Gültigkeit. Das Führen von Sportbooten oder Jetskis ohne gültiges Kennzeichen wird laut Bußgeldkatalog mit 55€ bis 200€ geahndet.

Kann ich mein Boot im Ausland registrieren?

Dein Boot musst du dort registrieren, wo du deinen Lebensmittelpunkt hast, also einen festen Wohnsitz hast und den Großteil des Jahres verbringst. Wohnst du also in Deutschland, registrierst du dein Boot auch in Deutschland. Hast du deinen Lebensmittelpunkt in einem anderen Land, muss das Boot nicht in Deutschland registriert werden. Dann werden die ausländischen Bootsdokumente anerkannt.

Die deutschen amtlichen und amtlich anerkannten Bootsdokumente sind im gesamten EU-Ausland gültig, nur in der Schweiz werden vielerorts Zusatzdokumente gefordert. Der amtliche Kennzeichenausweis gilt unbefristet, der IBS muss zur Gültigkeit im Ausland allerdings alle zwei Jahre erneuert werden!

 

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