Brauche ich einen Funkschein?

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Wann brauche ich einen Funkschein?

Je nachdem, welche Boote du in welchen Revieren fahren möchtest, benötigst du zusätzlich zum Bootsführerschein einen entsprechenden Funkschein. In der gewerblichen Schifffahrt ist das grundsätzlich Pflicht, in der Sportschifffahrt nur unter einer Bedingung: Wenn ein Funkgerät an Bord ist, muss auch jemand an Bord einen Funkschein besitzen. 

 

Wir geben dir einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen, die drei Funkscheine, die es in Deutschland gibt und helfen dir zu entscheiden, welchen davon du wirklich brauchst.

Diese Regelungen gelten für den Funkschein

Grundsätzlich besteht für Hobby-Bootssportler keine Funkscheipflicht. Unter bestimmten Bedingungen wird er aber dennoch benötigt.

Funkscheinpflicht auf Binnengewässern

Wenn ein Boot mit einer Funkanlage ausgestattet ist, muss mindestens eine Person im Besitz des UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) sein. Das muss nicht unbedingt der Schiffsführer sein, ein anderes Besatzungsmitglied reicht aus. Um möglichst unabhängig zu sein, ist es natürlich sinnvoll, wenn du selbst den Funkschein besitzt.  

Die Funkscheinpflicht liegt daran, dass die Funkanlage benutzt werden muss, wenn sie an Bord ist. Laut Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt für jedes Schiff mit Sprechfunkanlage die Pflicht, sich vor der Einfahrt in Fahrwasserengen, Brückenöffnungen und andere unübersichtliche Strecken per UKW-Funk anzumelden. Es ist also nicht möglich, die Funkanlage einfach ausgeschaltet zu lassen. 

Die meisten Sportboote sind in Deutschland nicht funkausrüstungspflichtig. Dennoch sind viele große Sportyachten und Charterboote mit einer Funkanlage ausgestattet. Wird das Boot auch zur Fahrgastbeförderung verwendet, ist eine UKW-Funkanlage nach § 8a BinSch-SportbootVermV vorgeschrieben. Mit dem SBF Binnen und dem Funkschein darfst du also jedes Boot unter 20 Meter Länge fahren – ohne Funkschein bist du eingeschränkter. 

Auch im Ausland können andere Regelungen gelten: Teilweise gehört eine Funkanlage zur Pflichtausstattung, der Funkschein ist also ebenfalls Pflicht.

Funkscheinpflicht auf See

Auf See gilt in Deutschland eine ähnliche Regel wie auf Binnengewässern: Ist eine UKW-Funkanlage an Bord, muss der Bootsführer entweder ein Short Range Certificate (SRC) oder ein Long Range Certificate (LRC) besitzen. Während es auf Binnengewässern egal ist, wer an Bord den Funkschein besitzt, muss es auf See der Bootsführer sein. 

Obwohl Funkanlagen in Deutschland für die meisten Sportboote nicht zur Pflichtausstattung gehören, tragen sie doch maßgeblich zur Sicherheit auf See bei. Sportboote mit einer Länge ab 12 Meter, die gewerblich genutzt werden, sind funkausrüstungspflichtig. Da dazu fast alle Charterboote gehören, benötigst du zum Chartern auf See in der Regel einen Funkschein. In anderen Ländern, wie z.B. dem beliebten Reiseziel Kroatien, sind Funkanlagen und damit auch der Funkschein grundsätzlich für alle Boote Pflicht.

Welche Funkscheine gibt es?

In Deutschland gibt es drei Funkscheine für Sportbootfahrter, die international anerkannt werden und lebenslang gültig sind.

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Das UBI ist die amtlich anerkannte Erlaubnis, dich am Binnenschifffahrtsfunk zu beteiligen. Der Schein ist Pflicht, um ein Boot mit einer UKW-Sprechfunkanlage auf Flüssen, Seen und Kanälen zu führen. 

Ein weiterer Vorteil: Als Besitzer des UBI darfst du auch bei unsichtigem Wetter fahren, wenn dein Boot über Radar und eine UKW-Funkanlage verfügt. Auf einigen kleineres Wasserstraßen reicht die Funkanlage sogar aus. 

Das UBI kannst du ab 15 Jahren erwerben. Dazu musst Du eine theoretische und eine praktische Prüfung vor dem DMYV oder dem DSV ablegen. Mit diesen Kosten kannst du rechnen: 

  • UBI Prüfungsgebühren: 109€
  • UBI Ausbildungskosten: 200€

Da die UBI und die SRC Prüfung eine große Schnittmenge haben, empfiehlt es sich, beide Scheine zusammen zu machen. Dann absolviert man nur eine stark verkürzte UBI Ergänzungsprüfung, die entsprechend günstiger ist.

Short Range Certificate (SRC)

Um am UKW-Sprechfunk auf See und den weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) teilnehmen zu dürfen, benötigst Du ein Short Range Certificate (SRC). Dieser Schein wird auch als “Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis” bezeichnet. 

Der UKW-Funkdienst reicht maximal bis etwa 35 Seemeilen (ca. 65 km) vor der Küste. Solange du nicht weiter aufs offene Meer fahren möchtest und keine Satelliten-, Kurzwellen- oder Grenzwellen-Funkgeräte an Bord sind, reicht das SRC also aus. Ansonsten benötigst du das LRC. 

Auch für das SRC gilt ein Mindestalter von 15 Jahren. Die theoretische und praktische Prüfung kannst du allerdings schon mit 14 Jahren und 9 Monaten ablegen. Insgesamt kannst du mit folgenden Kosten rechnen: 

  • SRC Prüfungsgebühren: 128€
  • SRC Ausbildungskosten: 250€

UBI und SRC überschneiden sich inhaltlich stark. In Kombination sind deshalb sowohl die Prüfungsgbeühren geringer als wenn du beide Scheine einzeln machst, als auch die Kursgebühren. 

Long Range Certificate (LRC)

Das Long Range Certificate oder das “Allgemeine Funkbetriebszeugnis” ist eine Erweiterung des LRC, das du benötigst, wenn du weiter als 35 Seemeilen aufs offene Meer fahren möchtest. Denn dort reicht der Ultrakurzwellen-Funk nicht aus. Stattdessen brauchst du an Bord eine KW/GW-DSC-Funkanlage (im Kurzwellen- oder Grenzwellenbereich) oder eine Inmarsat-Anlage (über Satelliten), die du nur als LRC-Besitzer verwenden darfst. 


Kursinhalt und Prüfung des LRC bauen auf das SRC auf. Wenn du direkt das LRC absolvierst, erhältst du den SRC gleich mit. Das Mindestalter für das LRC ist allerdings 18 Jahre. Der Stoff und auch die theoretische und praktische Prüfung sind umfangreicher als beim UBI oder SRC (schließlich umfasst das LRC den SRC),  sodass du mit insgesamt 250€ Kosten rechnen kannst.

Welchen Funkschein brauche ich?

Das UBI brauchst du, wenn du auf Binnengewässern Sportboote fährst, die mit einer Sprechfunkanlage ausgestattet sind oder Sportboote mieten willst, die eventuell eine Funkanlage an Bord haben. Es ist die ideale Ergänzung zum SBF Binnen. 

Das SRC benötigst du, wenn du auf dem Meer bis maximal 35 Seemeilen vor der Küste Sportboote mit UKW-Sprechfunkanlage führen oder chartern möchtest. Es ist die ideale Ergänzung zum SBF Binnen und in Deutschland für fast alle Charterboote über 12 Meter Pflicht. In Kroatien und anderen Ländern ist das SRC sogar grundsätzlich für alle Boote Pflicht, unabhängig von Größe und Nutzungsart.  

Das LRC benötigst du, wenn du weiter als 35 Seemeilen aufs offene Meer fahren möchtest und/oder Sportboote führst, die ein Satelliten-, Kurzwellen- oder Grenzwellen-Funkgerät an Bord haben. Das SRC ist im LRC enthalten.