Bootsführerschein im Ausland: Wohin kann ich mit dem deutschen Sportbootführerschein reisen?
Welchen Bootsführerschein brauche ich im Ausland?
Obwohl Deutschland mit der Nord- und Ostseeküste und seinen zahlreichen Seen und Flüssen jede Menge schöne Wassersport-Reviere zu bieten hat, ist es doch nicht zu vergleichen mit der kroatischen Adria, dem türkisen Mittelmeer vor Griechenland oder die Inselwelt der Karibik.
Aber welchen Bootsführerschein brauchst du, um im Ausland zu segeln und Motorboote zu fahren? Wir geben dir einen Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
- Der deutsche Sportbootführerschein wird weltweit anerkannt: SBF See für Küstengewässer, SBF Binnen für Binnengewässer. Die wichtigste Ausnahme ist der Bodensee: Hier brauchst du ein Bodenseeschifferpatent oder ein Ferienpatent, wenn du maximal 4 Wochen am Stück innerhalb eines Jahres auf dem Bodensee fährst.
- Griechische Behörden verlangen oft ein Begleitschreiben über die Authentizität und eine beglaubigte Übersetzung des Bootsführerscheins.
- Innerhalb des Schengen-Raums kannst du frei an jeder Küste an- und ablegen, außerhalb musst du zunächst einen Grenzhafen anfahren und einklarieren.
- Viele internationale Binnengewässer haben eine Vignettenpflicht.
- Zum Chartern von Booten im Ausland ist häufig zusätzlich ein Funkschein erforderlich.
- Vor der Einreise solltest du immer die genauen Landesvorschriften und die lokalen Befahrensregelungen des Gewässers überprüfen.
Wo wird der deutsche Sportbootführerschein anerkannt?
Grundsätzlich werden der deutsche Sportbootführerschein Binnen und der Sportbootführerschein See international anerkannt. Das liegt am International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC). Dieses Zertifikat wurde von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) eingeführt, damit nationale Befähigungsnachweise auch im Ausland leichter anerkannt werden können.
Die deutschen Sportbootführerscheine erfüllen die Mindestanforderungen des ICC und werden deshalb fast überall auf der Welt akzeptiert. Du musst dir kein zusätzliches ICC-Dokument ausstellen lassen, wie es z.B. beim österreichischen Bootsführerschein notwendig ist – Der SBF reicht aus.
Folgende Länder erkennen das ICC formell an: Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Großbrittanien, Irland, Norwegen, Finnland, Litauen, Lettland, Polen, Tschechische Republik, Serbien, Slowakei, Kroatien, Ungarn, Belarus, Rumänien, Bulgarien und Südafrika.
Darüber hinaus wird das ICC fast überall auf der Welt informell anerkannt. Das heißt, dass du mit deinem SBF trotzdem problemlos Boote chartern und auf den Landesgewässern Boote fahren darfst. Informell anerkannt wird das ICC zum Beispiel in der Karibik, den Seychellen, Thailand und auch Italien, Griechenland und Spanien.
Welchen Bootsführerschein brauche ich auf See im Ausland?
Da der deutsche Sportbootführerschein See das ICC enthält, reicht dieser Bootsführerschein aus, um auf internationalen Küstengewässern (12-Seemeilen-Zone) Boote zu fahren.
Auf hoher See, also außerhalb der 12-Seemeilen-Zone, besteht nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) grundsätzlich keine Führerscheinpflicht, sodass du alle Meere frei befahren darfst. Ganz ohne Führerschein ist das natürlich nicht zu empfehlen, da du die für den Führerschein erlernten Fähigkeiten hier dringend brauchst – Außerdem kommt ohnehin niemand auf hohe See, ohne erst das nationale Küstengewässer eines Landes zu durchfahren.
Das Seerechtsübereinkommen besagt auch, dass alle Sportboote unter den Gesetzen ihres Heimatlandes auf hoher See navigieren dürfen. Wenn du unter deutscher Flagge fährst, gelten für dich also die deutschen Bestimmungen zur Bootsausstattung, -größe und Leistung. Anders sieht es aus, wenn du ein Boot unter ausländischer Flagge charterst: Dann gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen des entsprechenden Landes.
Diese Regelungen gelten jedoch nur für Sportboote. Gewerbliche Bootsführer benötigen zusätzlich den Sportküstenschifferschein (SKS), den Sportseeschifferschein (SSS) oder den Sporthochseeschifferschein (SHS) je nach Entfernung von der Küste. Alle drei sind international anerkannt, wobei der SKS auch für Hobby-Bootssportler interessant ist, die ihre Segel-Fähigkeiten erweitern und international Segelyachten chartern wollen.
Welche zusätzlichen Dokumente brauche ich zum Bootsführerschein in Ausland?
Zusätzlich zum SBF solltest du immer deine gültigen Ausweis- und Bootsdokumente sowie Versicherungsnachweise dabei haben, um dich frei überall hinbewegen zu können. In Ausnahmefällen sind noch weitere Unterlagen nötig:
- Großbritannien
Dank des Schengener Abkommens dürfen deutsche Staatsangehörige auf der Nord- und Ostsee frei navigieren und ohne Weiteres über den Seeweg in andere Mitgliedsländer einreisen. Ausnahmen sind Großbritannien und Irland: Hier musst du bei der Einreise einen Port of Entry (als Grenzübertritt zugelassener Hafen) anlaufen, um dort einzuklarieren.
- Griechenland
In Griechenland können die Behörden eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Bootsführerscheins sowie ein Begleitschreiben, das bescheinigt, dass der SBF von einer offiziell anerkannten Behörde im Herkunftsland ausgestellt wurde, verlangen. Danach wird nicht immer gefragt, doch um jedes Risiko zu vermeiden, solltest du dir die entsprechenden Dokumente ausstellen lassen, bevor du nach Griechenland reist.
Hier kannst du dir das Begleitschreiben ausstellen lassen.
Hier findest du eine Datenbank beeidigter Übersetzer.
- Russland
Die Regelungen für russische Küstengewässer ändern sich vergleichsweise häufig. Teilweise dürfen sie gar nicht befahren werden, teilweise nur eingeschränkt. Außerdem benötigst du für die Einreise über den Seeweg ein Visum. Hier kannst du dich über die aktuellen Bestimmungen informieren, bevor du mit deinem Boot auf russische Gewässer fährst.
Der SBF See reicht meistens, aber nicht immer aus, um im Ausland ein Boot zu chartern. Viele Charterboote sind nämlich verpflichtend mit einer Funkanlage ausgestattet, sodass du zusätzlich zum SBF den entsprechenden Funkschein benötigst. Außerdem verlangen einige Vercharterer nicht nur den SBF, sondern auch den Sportküstenschifferschein, da dieser mehr Erfahrung und Segelkenntnisse nachweist.
Welchen Bootsführerschein brauche ich auf Binnengewässern im Ausland?
Grundsätzlich ist auch der deutsche Sportbootführerschein Binnen international gültig. Du kannst also problemlos über Flüsse und Kanäle in die Nachbarländer Holland, Frankreich oder Belgien einreisen und auch die inländischen Binnengewässer befahren.
Es gibt allerdings fast überall spezielle Vorschriften. Für das Befahren der Flüsse in Frankreich ist z.B. eine Vignette erforderlich, genau wie in der flämischen Region Belgiens. Für die wallonischen Binnengewässer musst du beim Grenzübertritt eine Gebühr zahlen.
Am besten informierst du dich vor der Einreise über die örtlichen Bestimmungen des Ziellandes.
Für welche Binnengewässer reicht der SBF Binnen im Ausland nicht?
Es gibt einige Binnengewässer im Ausland, auf denen du mit dem SBF Binnen allein noch keine Boote führen darfst.
- Ijsselmeer in Holland
Obwohl das Ijsselmeer ein künstlich entstandener Süßwassersee ist, benötigst du hier den SBF See, um Boote zu fahren, nicht den SBF Binnen. Führerscheinpflichtig sind Boote hier auch für Ausländer erst ab 15 Meter Länge und einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h. Um ein Boot mit Funkanlage zu fahren, benötigst du hier aber trotzdem das UBI für den Binnenfunk, nicht das SRC für den Seefunk.
- Der Bodensee
Streng genommen liegt der Bodensee nicht ganz im Ausland, sondern am Dreiländereck zwischen der Schweiz, Österreich und Deutschland. Dennoch gelten hier eigene Regelungen: Der SBF Binnen berechtigt dich nicht, auf dem Bodensee Boote zu führen. Dazu ist das Bodenseeschifferpatent (BSP) mit eigener Führerscheinprüfung notwendig: Kategorie A für Motorboote und Kategorie D für Segelboote.
Besitzt du den SBF Binnen oder See, wird die praktische Prüfung für das BSP anerkannt. Eine prüfungsfreie Umschreibung des SBF ins BSP ist allerdings nicht möglich. Andersherum kann das Bodenseeschifferpatent gegen eine Gebühr prüfungsfrei in den SBF Binnen umgeschrieben werden.
Urlauber, die maximal 30 Tage am Stück innerhalb eines Jahres auf dem Bodensee fahren wollen, können gegen eine Gebühr von 24€ ein Ferienpatent beantragen. Voraussetzung ist ein SBF Binnen oder See. Damit kann das Ferienpatent ganz einfach online beantragt werden: Zum Online-Antrag
Fazit: Mit dem deutschen Bootsführerschein im Ausland
Die deutschen Sportbootführerscheine, Funkscheine und Pyroscheine sind international anerkannt, sodass du damit problemlos auch im Ausland Boote führen darfst. Dennoch gibt es immer wieder Ausnahmeregelungen und Zusatzanforderungen. Bevor du im Ausland ein Boot fährst, solltest du dich also speziell über die nationalen und lokalen Bestimmungen des Gewässers informieren.